Vorwort zur 50. Auflage - Dresbach 50

Direkt zum Seiteninhalt
Vorwort
zur 50. Auflage

Runde Geburtstage vereinen Vergangenheit und Gegenwart
auf dem Weg in die Zukunft!
Mit der vorliegenden Jubiläumsausgabe feiern Herausgeber und Verlag dieses Jahr das 50-jährige publizistische und verlegerische Engagement in den Disziplinen
"Kommunale Finanzwirtschaft NRW" und "Kommunalverfassungsrecht NRW".
Für eine fachspezifische Kodifikation ist dies ein eher seltenes Jubiläum. Daher liegt es nahe, auf dem recht langen Weg kurz inne zu halten und einen punktuellen Blick in die Vergangenheit des Buchprojekts zu richten:

Die erste Auflage 1973
Entstanden sind Buch-Idee und Buch-Konzept aus langjährigen Erfahrungen des Herausgebers in Lehre, Ausbildung und Fortbildung, eigener Kommunalverwaltungs-
praxis wie auch zahlreichen kommunalrelevanten Seminarveranstaltungen und Workshops.
Die erste Auflage erschien im Oktober 1973. Sie war als Lern- und Arbeitsmittel ausschließlich auf die Bedürfnisse der Studierenden an den kommunalen Verwaltungsschulen und Studieninstituten ausgerichtet. Im Vorwort war seinerzeit die Zielsetzung formuliert, den Nutzern in klar strukturierter Weise eine maßgeschneiderte Dokumentation des gesamten fachspezifischen Normengefüges zu bieten und einen Beitrag zur Transparenz des Finanzmanagements im kommunalen Sektor zu leisten. Zugleich war es das Ziel von Herausgeber und Verlag, die Aktualität und Verlässlichkeit der Publikation durch einen jährlichen Erscheinungsrhythmus zu gewährleisten.
In der Erstausgabe von 1973 dokumentierte das Buch den kommunalfinanzwirtschaft-
lichen und kommunalrechtlichen Stoff auf gerade einmal 164 Textseiten.

Meilensteine der Transformation in 50 Jahren
In den vergangenen 50 Jahren waren dieses Handbuch und die dynamische Entwicklung des nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzwirtschafts- und Kommunalverfassungsrechts eng miteinander verknüpft. Rückschauend durchlebte unsere Publikation mehrere signifikante Haushaltsreformen:

Jahr 1974
1974 brachte die kommunale Finanzstrukturreform die Anpassung der gemeindlichen Haushaltsmaterie an das neue Haushaltsrecht des Bundes und der Länder und die Einbeziehung der Kommunen in eine wirtschaftspolitische und konjunkturwirksame Haushaltswirtschaft sowie eine mehrjährige Finanzplanung.

Jahr 1994
1994 folgte die Fortentwicklung der Gemeindefinanzwirtschaft durch Reformregelungen zur Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs und zur sogenannten Budgetierung als neues zielgerichtetes Verfahren zur finanziellen und strategischen Steuerung kommunaler Haushaltsprozesse.

Jahr 2005
2005 hat das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland das >Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements - NKFEG NRW< in Kraft gesetzt. Damit ist in den Kommunalhaushalten ein Paradigmenwechsel von der traditionellen Verwaltungskameralistik, einer zahlungsorientierten Darstellungsform, in der im Wesentlichen nur Geldflüsse betrachtet werden, hin zur Veranschlagung und Buchung des Ressourcenverbrauchs (Aufwand und Ertrag) sowie der Zahlungsvorgänge (Auszahlungen und Einzahlungen) in einem doppischen Rechnungswesen einher gegangen.
Ziel war es, eine neue Steuerungslogik auf der Grundlage produktorientierter Ziele und Kennzahlen zu etablieren und den Kommunen betriebswirtschaftliche Instrumente bereitzustellen, die dank aussagekräftiger finanzwirtschaftlicher Informationen die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für Kommunalpolitiker und Kommunalverwal-
tungen verbessern und zugleich die Transparenz des Haushaltsgeschehens auch für Einwohner und Abgabepflichtige erhöhen sollten.

Jahre 2012 und 2018
Auf der Basis von zwei gesetzlich festgelegten NKF-Evaluationsrunden sind mit dem >Ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz vom 18.09.2012 (NKFWG NRW)< und dem >Zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetz vom 18.12.2018 (2. NKFWG NRW)< teils tiefgreifende Modifizierungen und Nachbesserungen einer Reihe von Elementen und Instrumenten der doppischen Konzeption vollzogen worden. Folgerichtig musste die Gemeindehaushaltsverordnung zur >Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) vom 12.12.2018< umgestaltet werden.
Als Folge dessen waren zwangsläufig zeitgleich auch die auf die Haushaltsprozesse einwirkenden ministeriellen Haushalts- und Rechnungsmuster zu überarbeiten und anzupassen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW mit Anlagen 1 bis 32).

Maßstäbe und Erfolgskriterien
Dank seiner innovativen Konzeption und Ausstattung ist das Handbuch in Verwaltungspraxis sowie Wissenschaft und Studium auf hohes Interesse gestoßen und hat auf Anhieb eine außerordentlich gute Aufnahme und Verbreitung erfahren. In zahlreichen Rezensionen der einschlägigen Fachpresse und Fachverbände erwarb der Titel rasch den Nimbus eines Standardwerks, avancierte sodann bald zum “Marktführer” in Nordrhein-Westfalen und untermauerte diese Positionierung nachhaltig im Fachmarkt.
Über die Jahre hinweg wurde die Textsammlung aufgrund dynamischer Entwicklungen und hoher Ausdifferenzierungen der Rechtsmaterie kontinuierlich in Inhalt, Struktur und Funktionalität optimiert und in seinem Normenspektrum erheblich verbreitert. Die Stärken und Tugenden der DRESBACH-Tradition wurden beibehalten. Aktuell hat das Handbuch ein Volumen von circa 530 Buchseiten erreicht.

Die 50. Auflage 2023
Die im Referenzzeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 vorgenommenen Rechtsänderungen in den dokumentierten Materien sind wieder überaus vielfältig und in ihrer praktischen Tragweite durchaus bemerkenswert ausgefallen.
Hervorzuheben ist hier insbesondere das >Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrecht-
licher Vorschriften< vom 09.12.2022. Mit diesem Gesetz ist unter anderem § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) modifiziert und das bisher geltende >NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)< in >Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG)< umbenannt und um Bestimmungen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine erweitert worden.

Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(Änderung § 6 Absatz 2)
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 17.05.2022 (Az. 9 A 1019/20) die Rechtsprechung zum Ansatz kalkulatorischer Kosten in der Gebührenkalkulation grundlegend und mit weitreichenden Folgen für viele Gebührensätze in Nordrhein-Westfalen geändert. Der Senat des OVG NRW gibt damit seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf.  
Während bislang im Rahmen der Kalkulation Abschreibungen auf den Wiederbe-
schaffungszeitwert mit einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens zu
einem inflationierten Nominalzinssatz kombiniert werden konnten, wird hierin nunmehr
wegen des doppelten Inflationsausgleichs ein Widerspruch zu den haushaltsrechtlichen
Vorschriften der §§ 75 Absatz 1, 77 Absatz 2 Nummer 1  

NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz NRW (NKF-CUIG NRW)
Die Kommunen in NRW haben erstmalig im Jahresabschluss 2020 die pandemiebe-
dingten Mindererträge und Mehraufwendungen ermittelt und haushaltsrechtlich isoliert.
Aufgrund des NKF-CUIG NRW wird diese Isolierung bis zum Jahresende 2023
fortgeführt. Darüber hinaus sind die Kommunen dazu verpflichtet, eine Isolation der
kriegsbedingten Veränderungen bis 2026 vorzunehmen. Das bedeutet, dass in diesen
Jahren sämtlichen pandemie- und kriegsbedingten Veränderungen im Haushaltsplan
ein außerordentlicher Ertrag in gleicher Höhe aus der Einstellung einer

Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Einfügung § 12a)
Darüber hinaus hat das KAG NRW aufgrund des >Gesetzes über die Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein Westfalen< mit Einfügung des § 12a eine bedeutsame Ergänzung erfahren. Diese Neuregelung normiert eine einheitliche zeitliche Obergrenze (“Verjährungsfrist”) für alle im KAG NRW geregelten kommunalen Beitragsarten, also nicht nur für
Erschließungsbeiträge (bislang § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches
in NRW - BauGB-AG NRW), sondern darüber hinaus unter anderem auch für Kanal-
anschlussund Straßenbaubeiträge sowie für sanierungsrechtliche Ausgleichsbeiträge.
Die Ausschlussfrist beträgt 20

Reformmaßnahmen im Detail
Im Einzelnen greifen die Anpassungs- und Reformmaßnahmen des
Gesetz- und Verordnungsgebers in folgende Reglements ein:
- Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Grundsteuergesetz (GrStG)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Grundgesetz (GG)
- Abgabenordnung (AO)
- Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG)
- Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 NRW (GFG 2023 NRW)
- Kommunale Vergabegrundsätze NRW
- Benutzungsgebührensatzung 2023 der GPA NRW
- Verwaltungsgebührensatzung 2023 der GPA NRW
- Einkommensteuergesetz (EStG)

Nutzerfreundliches Stichwortverzeichnis
Zur Aktualität des Werkes gehört es auch, den umfassenden und besonders benutzerfreundlichen Stichwortbestand mit rund 10.000 Textverweisen der dynamischen Rechtsentwicklung anzupassen. Allein über zweihundert Such- und Leitwörter sind im Index dieser Auflage neu hinzugefügt worden. Das immer wieder zu verzeichnende positive Feedback unserer Kunden zeigt, wie wichtig und wertvoll das Sachverzeichnis für einen schnellen, zielgerichteten und lückenlosen Zugriff auf die gesuchten Informationen ist.

Zukunftsperspektive
Perspektivisch ist es weiterhin unser Anspruch, den Bedürfnissen der täglichen
Anwendungspraxis gerecht zu werden und das komplexe fachspezifische
Normengefüge als Ganzes zu reflektieren und den Akteuren des Finanzmanagements,
den Finanzverantwortlichen in den diversen Fach-

Ausblick
Mit Blick voraus haben wir für unser Jubiläum natürlich auf eine günstigere Situation
und bessere Konstellationen gehofft. Doch leben wir aktuell in einer Welt fundamental
neuer Herausforderungen, ausgelöst unter anderem durch die Effekte aus der
COVID-19-Pandemie, den Angriffskrieg  

 
 
Bergisch Gladbach, im September 2023                                                       Heinz Dresbach
                                                                                                                                                              VERLAG DRESBACH


Die umfassend und informativ aufbereitete Volltextversion
des Vorworts finden Sie in der 50. Auflage des Printwerks.

_______________________________________________________________________________




©  D. Schulz · Köln
Zurück zum Seiteninhalt