Buch-Darstellung Dresbach Kommunale Finanzwirtschaft NRW, 52. Auflage

Kommunale Finanzwirtschaft NRW

Rechtssammlung für das Finanzmanagement

Vorschriftensammlung
herausgegeben von Heinz Dresbach
Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
(HSPV NRW) a.D.

52. Auflage 2025

550 Seiten
14 Farbkodierungen
Fadengeheftet

Stand: Juli 2025
65,00 € (zzgl. Versandkosten)

Erscheinungstermin: ca. 10. September 2025
ISBN 978-3-9800-6742-3

Der >DRESBACH< | 52. Auflage im September 2025

Mit dieser neuen Edition pflegt der Herausgeber zum 52. Mal den exzellenten Ruf seines Werkes als umfassende und authentische Informationsplattform, die die unübertroffene Aktualität und Homogenität mit hohem Nutzwert für die kommunale Verwaltungspraxis, die Aus- und Fortbildung sowie die Lehre verbindet.

Die Neuauflage dokumentiert in einer in sich geschlossenen, abgestimmten Präsentation die außergewöhnliche Fülle der gesetzlichen und administrativen Anpassungs- und Reformmaßnahmen im Bereich der kommunalen Finanzwirtschaftsmaterie und des Kommunalverfassungsrechts während der Entwicklungsphase von Juli 2024 bis Juli 2025.

Überdies unterstützt und begleitet der >DRESBACH< seine Nutzer im methodischen Jahresturnus durch

  • sein detailliertes Vorwort, das auf einen Blick grundlegendes Orientierungswissen über die neueste Rechtsentwicklung vermittelt
  • sein imposantes Stichwortregister zur dokumentarischen Erschließung der Informationsressourcen
  • seine spezielle optische Bereichskennzeichnung per Leitfarbensystematik.

Die 52. Buchauflage ist:

  • für die kommunalen Akteure der Führungsebene als auch der operativen Ebene das maßgebliche Informations- und Arbeitsmedium
  • für Studierende an der HSPV NRW und an den kommunalen Studieninstituten NRW der ideale Studienbegleiter sowohl in der verwaltungswissenschaftlichen Aus- und Fortbildung als auch im Examen
  • für politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eine wertvolle Informationsgrundlage und konstruktive Arbeits- und Argumentationshilfe im kommunalpolitischen Tagesgeschäft.
Der Dresbach
Kreis mit den Worten: Vorwort zur 52. Auflage, Verlinkt zum Vorwort für die 52. Auflage.

Vorwort zur 52. Auflage

Seit dem Erscheinen der 51. Auflage hat sich auf Bundes- wie auf Landesebene normativ außerordentlich viel getan, so dass eine grundlegende Aktualisierung und Fortführung des Werkes notwendig geworden ist. Dabei stechen in besonderem Maße sechs Rechtsakte hervor, die quantitativ und qualitativ zu einer erheblichen Ausweitung des Regelungsgehalts der dokumentierten Materien geführt haben.

Exemplarisch sei hier verwiesen auf:

1. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2025

Am 10.07.2025 hat der Landtag NRW ein Artikelgesetz mit bedeutsamen Änderungen von 60 Paragrafen in neun kommunalrelevanten landeseigenen Gesetzen und drei Rechtsverordnungen beschlossen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieses komplexen Reformprozesses lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung an demokratischen Prozessen
  • Verankerung der politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
  • Fortentwicklung des Regelungszuschnitts beim sogenannten gestuften Aufgabenmodell
  • Ausprägung der interkommunalen Kooperation und Zusammenarbeit
  • Ausweitung der Frist für ein erneutes Bürgerbegehren
  • Präzisierung des bestehenden Rechtsrahmens für Ausschüsse und Fraktionen
  • Nachbesserung der Detailregeln zur Sitzungsordnung
  • Optionale Einführung der Beigeordnetenverfassung auf Kreisebene
  • Erleichterungen beim unterschwelligen Vergabeverfahren.

2. Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) vom 10.07.2025

Der nordrhein-westfälische Landtag hat zudem Mitte Juli 2025 das Altschuldenentlastungsgesetz verabschiedet. Das Land folgt damit den Ländern Hessen, Saarland sowie zuletzt Rheinland-Pfalz und schafft dadurch die Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an einer deutschlandweiten Altschuldenlösung.

Ziel des Gesetzes ist es, die hoch verschuldeten Kommunen in NRW anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten, sog. Kassenkrediten (§ 89 GO NRW), zu entlasten.

Zur Finanzierung der übernommenen Schulden durch das Land NRW werden jährlich 250 Millionen Euro und insgesamt 7,5 Milliarden Euro bis 2055 bereitgestellt, die aus dem Landeshaushalt heraus zu finanzieren sind.

Die finale Altschuldenlösung ist ein wichtiges Element in einer – auch jenseits der derzeitigen Finanzkrise – notwendigen und umfassend anzugehenden Gesamtstrategie zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen in NRW.

pp.

Die detaillierte Volltextversion des Vorworts finden Sie in der 52. Auflage des Printwerks.

Bergisch Gladbach, im September 2025

Heinz Dresbach, VERLAG DRESBACH