Buch-Darstellung Dresbach Kommunale Finanzwirtschaft NRW, 52. Auflage

Kommunale Finanzwirtschaft
Nordrhein-Westfalen

Rechtssammlung für das Finanzmanagement

Vorschriftensammlung
herausgegeben von Heinz Dresbach
Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
(HSPV NRW) a.D.

53. Auflage 2026

520 Seiten
14 Farbkodierungen
Fadengeheftet

Stand: 30. Juni 2026
65,00 € (zzgl. Versandkosten)

Erscheinungstermin: ca. 07. September 2026
ISBN 978-3-9800-6742-3

Der >DRESBACH< | 53. Auflage im September 2026

Mit dieser neuen Edition pflegt der Herausgeber zum 53. Mal den exzellenten Ruf seines Werkes als umfassende und authentische Informationsplattform, die die unübertroffene Aktualität und Homogenität mit hohem Nutzwert für die kommunale Verwaltungspraxis, die Aus- und Fortbildung sowie die Lehre verbindet.

Die Neuauflage dokumentiert in einer in sich geschlossenen, abgestimmten Präsentation die außergewöhnliche Fülle der gesetzlichen und administrativen Anpassungs- und Reformmaßnahmen im Bereich der kommunalen Finanzwirtschaftsmaterie und des Kommunalverfassungsrechts während der Entwicklungsphase von Juli 2025 bis Juni 2026.

Überdies unterstützt und begleitet der >DRESBACH< seine Nutzer im methodischen Jahresturnus durch

  • sein detailliertes Vorwort, das auf einen Blick grundlegendes Orientierungswissen über die neueste Rechtsentwicklung vermittelt
  • seine spezielle optische Bereichskennzeichnung per Leitfarbensystematik.
  • sein imposantes Stichwortregister zur dokumentarischen Erschließung der Informationsressourcen

Die 53. Buchauflage ist:

  • für die Bachelor- und Masterstudierenden an der HSPV NRW und die Aus- und Fortzubildenden an den kommunalen Studieninstituten NRW der ideale Studienbegleiter
  • für die Teilnehmenden an kommunalen Aus- und Weiterbildungskursen in Bildungsinstituten und Fortbildungseinrichtungen die bewährte Orientierungs- und Arbeitsplattform
  • für die kommunalen Akteure der Führungsebene als auch der operativen Ebene des kommunalen Finanzmanagements das maßgebliche, fachspezifische Informations- und Arbeitsmedium
  • für die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eine kompetente Nachschlage- und Argumentationshilfe bei Beratungs- und Entscheidungsprozessen im kommunalpolitischen Tagesgeschäft
  • für die Mitarbeitenden von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in NRW ein wertvolles Informations- und Arbeitshandbuch.
Der Dresbach
Kreis mit den Worten: Vorwort zur 53. Auflage, verlinkt zum Vorwort für die 53. Auflage.

Vorwort zur 53. Auflage

Kommunale Finanzwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2026 in Transformationsphase

Die kommunale Finanzwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) befindet sich im Jahr 2026 in einer sehr anspruchsvollen Transformationsphase. Als prägende Entwicklungen stehen bei den Kommunen in den letzten Jahren galoppierende Sozialausgaben, lokale Überschuldung, hohe Inflation, geopolitische Unsicherheiten und ein gewaltiger Investitionsrückstand im Fokus. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes mussten die NRW-Kommunen im vergangenen Jahr ein Rekorddefizit von rund 11 Milliarden Euro verkraften – das größte Haushaltsdefizit ihrer Geschichte.

Infrastruktur- und Investitionsprogramme

Vor diesem Hintergrund beeinflussen neue gesetzliche Rahmenbedingungen die finanzwirtschaftliche Praxis der Kommunen. Hier setzen auf Bundes- und Landesebene zwei korrelierende, präzedenzlose Gesetzesinitiativen an:

  • – Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen  (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) vom 20.10.2025
  • – Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 NRW) vom 18.12.2025.

Über das LuKIFG stellt der Bund den Ländern und Kommunen aus dem in Art. 143h Grundgesetz (GG) verankerten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität während eines Zeitraums von zwölf Jahren insgesamt 100 Milliarden Euro zur eigenverantwortlichen Nutzung für öffentliche Bau- und Modernisierungsprojekte bereit. Dieser Betrag wird in Anlehnung an den sogenannten Königsteiner Schlüssel, der sich nach dem Steueraufkommen sowie der Bevölkerungszahl richtet, auf die Länder verteilt. Das jeweilige Land bestimmt wiederum die Höhe des Anteils, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist und legt die Verfahren zur Mittelverteilung fest. Danach erhält das Land NRW den höchsten Anteil von circa 21,1 %, also circa 21,1 Milliarden Euro.

Das Land NRW hat die bundesrechtlichen Vorgaben des LuKIFG und der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 zeitnah umgesetzt und den notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmen geschaffen, um einen zügigen Mittelabfluss unbürokratisch und wirkungsorientiert sicherzustellen.

Aus der NRW-Tranche von 21,1 Milliarden Euro des Bundes-Sondervermögens stellt das Land den Städten, Gemeinden und Kreisen pauschal ein Förderbudget

pp.

Die detaillierte Volltextversion des Vorworts finden Sie in der 53. Auflage des Printwerks.

Bergisch Gladbach, im September 2026

Heinz Dresbach, VERLAG DRESBACH