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Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen seit 1. Januar 2005 die Ära des kameralistischen Rechnungswesens beendet und das neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für die Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes eingeführt.
Mit dem Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist werden seit dem 1. Januar 2009 alle kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen “doppisch”, also auf der Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt.
Mit dem NKF werden nun erstmals sämtliche Vermögenswerte, Schulden und der gesamte Werteverzehr der Kommunen abgebildet. Zu erwirtschaftende Abschreibungen von Anlagevermögen und Pensionsverpflichtungen werden sichtbar.
Mit der flächendeckenden Umstellung ist der Reformprozess noch nicht abgeschlossen. Erstmals in 2011 haben die Gemeinden (GV) den ersten NKF-Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen, der wie ein privatrechtlicher Konzernabschluss die Kernverwaltung sowie die verselbständigten Organisationseinheiten und die Beteiligungen einbezieht. Das wesentliche Ziel dabei ist, zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Gesamtsicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu kommen. Die gewonnene Transparenz über alle gemeindlichen Aktivitäten soll die Informationsgrundlage für die einheitliche Führung und effiziente Steuerung des Konzerns schaffen.
Aktuell steht 2011/2012 seitens des Landes NRW die Evaluierung des NKF auf der Agenda. Sie beruht auf der gesetzlichen Pflicht, nach einem vierjährigen Erfahrungszeitraum das gesamte NKF-Reglement einer Überprüfung durch die Landesregierung NRW zu unterziehen und sodann den Änderungsbedarf an den Landtag NRW zu übermitteln (§ 10 NKF-Einführungsgesetz NRW). Der entsprechende NKF-Evaluierungsbericht ist dem Parlament im Juli 2010 vorgelegt worden. Die Intention des Landes geht dahin, auch den über die Evaluierung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens hinausgehenden notwendigen Optimierungsbedarf im gesamten kommunalen Finanzwirtschaftssektor - also insbesondere bei derzeitigen Vorgaben und Regelungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung - in den bevorstehenden Reformprozess einzubeziehen.
Auf dem mühevollen Weg in das NKF-Zeitalter steht den Akteuren des Finanzmanagements die vorliegende Kodifikation zur Seite. Sie finden hier übersichtlich und kompakt in einem Band den kompletten Zugang zum NKF-Portfolio.
Das NKF Netzwerk NRW hat die Vorauflage des >DRESBACH< in seinem Newsletter 12/2008 wie folgt rezensiert:
„Dieses Standardwerk bildet seit Jahren einen treuen Begleiter kommunaler Praktiker,
Mandatsträger, Dozenten und Studierenden, die sich mit den Regelungen der kommunalen
Finanzwirtschaft auseinandersetzen.
... Das Werk bietet die wohl umfassendste, auf dem Markt erhältliche Zusammenstellung
der gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Finanzwirtschaft Nordrhein-Westfalens.
... Die Dokumentation genießt unter kommunalen Praktikern seit Jahren einen
ausgezeichneten Ruf. Diesem wird auch die neue Auflage gerecht. Sie setzt die
mittlerweile seit 1973 bestehende Tradition des Buches in unverändert hoher Qualität fort.“.
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